Die Eigenbluttherapie zählt seit Jahrzehnten zu den bewährten Verfahren in der naturheilkundlichen Praxis. Doch die rechtliche Situation für Heilpraktiker hat sich in den letzten Jahren deutlich verschärft. Wer als Heilpraktiker oder angehender Heilpraktiker wissen möchte, was heute noch erlaubt ist und was nicht, findet hier eine verständliche Übersicht über die aktuelle Rechtslage.

Native Eigenblutbehandlung: Warum sie für Heilpraktiker verboten ist

Die Entnahme und anschließende Reinjektion von unverändertem Eigenblut, die sogenannte native Eigenblutbehandlung, darf von Heilpraktikern nicht durchgeführt werden. Das gilt unabhängig von der entnommenen Blutmenge, auch geringe Mengen sind betroffen.

Ebenfalls untersagt ist die Eigenblutbehandlung, wenn dem Blut beispielsweise Ozon, ein Sauerstoff-Ozon-Gemisch oder lediglich ein homöopathisches Fertigarzneimittel zugesetzt wird. Wichtig dabei: Allein die Zugabe eines homöopathischen Mittels macht das Eigenblutpräparat noch nicht zu einem homöopathischen Eigenblutprodukt. Entscheidend ist vielmehr, ob das Eigenblut selbst nach einer offiziell anerkannten homöopathischen Verfahrenstechnik hergestellt wurde.

Homöopathische Eigenblutbehandlung: Das bleibt für Heilpraktiker erlaubt

Das Verbot betrifft nicht jede Blutentnahme. Heilpraktiker dürfen weiterhin Blut zu diagnostischen Zwecken entnehmen.

Zulässig bleiben zudem echte homöopathische Eigenblutprodukte. Voraussetzung ist, dass das Eigenblut nach einem im Europäischen Arzneibuch oder in einer offiziell gebräuchlichen Pharmakopöe beschriebenen homöopathischen Zubereitungsverfahren verarbeitet wird.

Für Heilpraktiker kommen dabei grundsätzlich Präparate ab D4 infrage, also beispielsweise D4, D5 oder D6. Die Herstellung muss patientenindividuell und unter der unmittelbaren fachlichen Verantwortung des Heilpraktikers erfolgen. Das Präparat muss anschließend von ihm persönlich bei genau diesem Patienten angewendet werden.

Eigenblutbehandlung anmelden: Die Anzeigepflicht nach § 67 Arzneimittelgesetz

Vor Aufnahme der Herstellung ist die Tätigkeit nach § 67 Arzneimittelgesetz bei der zuständigen Arzneimittelüberwachungsbehörde anzuzeigen.

In Baden-Württemberg erfolgt diese Anzeige beim zuständigen Regierungspräsidium, nicht beim Gesundheitsamt.

Der rechtliche Hintergrund: Chronologie der Urteile

Die aktuelle Rechtslage ist das Ergebnis mehrerer gerichtlicher Entscheidungen der vergangenen Jahre:

  • 23. April 2021: Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigt die Untersagung von Blutentnahmen durch Heilpraktiker zur Herstellung bestimmter Eigenblutprodukte. Solche Blutentnahmen dürfen nach Auffassung des Gerichts nur durch einen Arzt oder durch qualifiziertes Personal unter ärztlicher Verantwortung vorgenommen werden, auch wenn das Blut anschließend mit einem Sauerstoff-Ozon-Gemisch oder einem homöopathischen Fertigarzneimittel vermischt wird.
  • 15. Juni 2023: Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt diese Rechtsauffassung mit mehreren Urteilen und stellt klar, dass eine Eigenblutspende unabhängig von der entnommenen Blutmenge unter den Arztvorbehalt des Transfusionsgesetzes fällt.
  • 30. Juni 2022: Das Verwaltungsgericht München vertritt zunächst eine andere Auffassung und hält die native Eigenblutbehandlung sowie die Beimischung nicht verschreibungspflichtiger homöopathischer Arzneimittel für zulässig.
  • 28. August 2024: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ändert diese Entscheidung. Danach fallen auch die native Eigenblutbehandlung und die bloße Beimischung homöopathischer Arzneimittel unter den Arztvorbehalt.
  • 27. Juni 2025: Das Bundesverwaltungsgericht weist die dagegen gerichteten Beschwerden zurück.
  • 20. Mai 2026: Das Bundesverfassungsgericht nimmt eine Verfassungsbeschwerde gegen die Untersagung der nativen Eigenblutbehandlung nicht zur Entscheidung an. Die fachgerichtlichen Entscheidungen bleiben damit bestehen.

Wird die Eigenbluttherapie für Heilpraktiker wieder erlaubt? Ein Ausblick

Die Heilpraktikerverbände setzen sich weiterhin für dieses wichtige Thema ein. So bleibt zu hoffen, dass die Eigenbluttherapie eines Tages wieder in die Hände von Heilpraktikern gelegt werden kann, die dieses Verfahren über viele Jahrzehnte zum Wohle ihrer Patienten eingesetzt und damit vielen Menschen geholfen haben.

Die weitere Entwicklung in diesem Bereich bleibt es zu verfolgen, aktuelle Neuigkeiten werden an dieser Stelle ergänzt.