Das vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beauftragte empirische Gutachten zum Heilpraktikerwesen – veröffentlicht Oktober 2024 – liefert erstmals bundesweit repräsentative Daten zum Berufsstand. Zentrales Ergebnis: Heilpraktiker und sektorale Heilpraktiker sind ein anerkannter Bestandteil der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Sie verfügen mehrheitlich über qualifizierte Ausbildungen und schließen nachweislich Versorgungslücken – insbesondere bei chronischen, funktionellen und psychosomatischen Erkrankungen. Das Gutachten bildet die Grundlage für die laufende rechtspolitische Diskussion zur Weiterentwicklung des Heilpraktikerrechts.
Was hat das BMG-Gutachten zum Heilpraktikerwesen untersucht?
Das Forschungsvorhaben wurde von der in vivo GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit durchgeführt. Vorhabenbeginn war Mai 2023, Vorhabenende November 2024. Das Studiendesign war primär explorativ: Statt vorab formulierter Hypothesen erfolgte eine systematische Erhebung durch Desktop-Recherchen, Online-Befragungen, postalische Befragungen und Interviews.
Befragt wurden Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker mit allgemeiner Heilpraktikererlaubnis, Inhaber sektoraler Heilpraktikererlaubnisse in Psychotherapie und Physiotherapie, Gesundheitsämter, Heilpraktikerschulen und Berufsverbände. Das Ziel: statistisch belastbare, bundesweit repräsentative Daten – eine Grundlage, die bis dahin fehlte und politische Entscheidungen erheblich erschwert hatte.
Welche Qualifikationen haben Heilpraktiker tatsächlich?
Ein häufig wiederholtes Vorurteil lautet, der Zugang zum Heilpraktikerberuf erfordere keine nennenswerte Vorbildung. Das Gutachten widerlegt diese Annahme mit konkreten Zahlen: 97 bis 98 Prozent der Anwärter auf die Heilpraktikererlaubnis – sowohl die allgemeine als auch die sektoralen – verfügen über einen höheren Schulabschluss als den Hauptschulabschluss.
Zugleich zeigt das Gutachten erhebliche Varianz in der Ausbildungstiefe. Viele Anwärter, deren Erlaubnis nicht allein nach Aktenlage erteilt wurde, absolvierten vor der amtlichen Überprüfung mehrjährige Vorbereitungskurse, spezialisierte Ausbildungsgänge oder nutzten Kombinationen aus strukturierten Kursen und Selbststudium. Die Ausbildungslandschaft ist breit – qualitativ aber keineswegs beliebig: Wer die Überprüfung durch das zuständige Gesundheitsamt bestehen will, benötigt fundiertes medizinisches Grundwissen.
Welche Therapiemethoden wenden Heilpraktiker an?
Das Gutachten unterscheidet klar zwischen der allgemeinen Heilpraktikererlaubnis und den sektoralen Erlaubnissen. Rund 42 Prozent der Heilpraktiker mit allgemeiner Erlaubnis ordnen ihre Behandlungsmethoden der Komplementärmedizin zu. Das spiegelt das breite Spektrum naturheilkundlicher, physikalischer und alternativer Verfahren wider, die im Rahmen dieser Erlaubnis praktiziert werden dürfen.
Bei den sektoralen Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern ergibt sich ein anderes Bild: Im Bereich Psychotherapie ordnen 59 Prozent ihre Methoden der wissenschaftlich orientierten Medizin zu, im Bereich Physiotherapie sind es sogar 71 Prozent. Diese Zahlen belegen, dass sektorale Heilpraktiker in ihrer Fachrichtung häufig auf evidenzbasierten Verfahren aufbauen – ein wichtiger Befund für die berufspolitische Diskussion um Qualitätsstandards.
Welche Versorgungslücken schließen Heilpraktiker im deutschen Gesundheitssystem?
Das Gutachten stellt fest, dass Heilpraktiker Versorgungsfunktionen übernehmen, die das schulmedizinische System nur unzureichend abdeckt. Besonders relevant ist dies bei Beschwerdebildern, die langwierig, schwer kategorisierbar oder durch konventionelle Diagnostik nicht eindeutig zu fassen sind – also chronische Erkrankungen, funktionelle Störungen und psychosomatische Beschwerden.
Strukturell bedeutsam ist auch die Finanzierungsseite: Die Leistungen der sektoralen und allgemeinen Heilpraktikerinnen werden größtenteils privat finanziert. Die Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenkassen decken heilpraktische Behandlungen nur in sehr begrenztem Umfang ab. Das bedeutet: Heilpraktiker entlasten das GKV-System, ohne dass dies in der Gesundheitsplanung systematisch berücksichtigt wird.
Was bedeuten die Gutachten-Ergebnisse für angehende Heilpraktiker?
Für alle, die die Heilpraktikerausbildung in Erwägung ziehen oder sich derzeit darauf vorbereiten, liefern die Ergebnisse eine wichtige Orientierung. Der Berufsstand ist nicht nur gesetzlich verankert, sondern auch empirisch als relevanter Teil der Versorgungsrealität bestätigt. Das ist kein marginales Feld – sondern ein Bereich mit gesellschaftlicher Funktion und klaren Qualitätserwartungen.
Gleichzeitig macht das Gutachten deutlich, dass die erhebliche Varianz in der Ausbildungsqualität ein zentrales Thema bleibt. Wer sich für eine qualitätsorientierte Ausbildung entscheidet, ist nicht nur fachlich besser aufgestellt – er entspricht auch dem Standard, den das Gesundheitsamt bei der Überprüfung erwartet und den ein seriöses Berufsbild verlangt.
Wie geht das BMG mit den Ergebnissen um?
Das Bundesministerium für Gesundheit hat angekündigt, die Ergebnisse in den laufenden Diskussionsprozess zur Weiterentwicklung des Heilpraktikerrechts einzubeziehen. Gemeinsam mit dem Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht aus dem Jahr 2021 bildet das empirische Gutachten 2024 nun eine doppelte Grundlage: rechtlich und faktisch.
Das BMG betont dabei ausdrücklich die Komplexität des Themas. Eine vertiefte Prüfung ist vorgesehen, mit besonderem Augenmerk auf Versorgungslandschaft und Patientensicherheit. Das ist ein klares Signal: Der Heilpraktikerberuf wird nicht abgeschafft – er wird regulatorisch weiterentwickelt. Wer heute eine Ausbildung beginnt, tritt in einen Berufsstand ein, der sich in einer aktiven, datenbasierten Reformdiskussion befindet.
Fazit
Das empirische Gutachten zum Heilpraktikerwesen ist das wichtigste berufspolitische Dokument des Berufsstandes seit Jahren. Es bestätigt: Heilpraktiker sind qualifiziert, systemrelevant und überwiegend verantwortungsvoll tätig.
Die erhebliche Ausbildungsvarianz bleibt eine offene Baustelle – sie macht die Wahl einer qualitätsvollen Ausbildung nicht weniger, sondern mehr relevant. Wer heute in die Heilpraktikerausbildung einsteigt, tut das mit einer belastbaren empirischen Legitimationsgrundlage und klaren Qualitätsanforderungen vor Augen.
Häufige Fragen zum Gutachten und Berufsstand
Das empirische Gutachten zum Heilpraktikerwesen ist eine vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beauftragte Studie, die erstmals bundesweit repräsentative Daten zu Ausbildung, Berufsausübung, Therapiemethoden und wirtschaftlicher Einbindung der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker in Deutschland erhoben hat. Durchgeführt von der in vivo GmbH, veröffentlicht Oktober 2024, umfasst es 334 Seiten und ist öffentlich zugänglich.
97–98 % der Heilpraktikeranwärter haben einen höheren Schulabschluss als Hauptschule. 42 % der Heilpraktiker ordnen ihre Methoden der Komplementärmedizin zu. Sektorale Heilpraktiker in der Psychotherapie arbeiten zu 59 %, in der Physiotherapie zu 71 % wissenschaftlich orientiert. Leistungen werden überwiegend privat finanziert.
Die sektorale Heilpraktikererlaubnis ist eine auf einen Fachbereich begrenzte Erlaubnis zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten – derzeit in der Psychotherapie oder der Physiotherapie. Sie richtet sich an Fachkräfte mit bereits vorhandener anerkannter Berufsausbildung im jeweiligen Bereich.
Heilpraktiker übernehmen vor allem bei chronischen, funktionellen und psychosomatischen Beschwerden Versorgungsfunktionen, die das schulmedizinische System nur unzureichend abdeckt. Da ihre Leistungen größtenteils privat finanziert werden, entlasten sie das GKV-System strukturell.
Nein. Das BMG-Gutachten 2024 bestätigt den Berufsstand als anerkannten Teil der Gesundheitsversorgung. Das Bundesministerium für Gesundheit hat angekündigt, die Ergebnisse in den laufenden Reformprozess einzubeziehen – mit Fokus auf Versorgungslandschaft und Patientensicherheit, nicht auf Abschaffung.
Das BMG bezieht die Ergebnisse in den laufenden Diskussionsprozess zur Weiterentwicklung des Heilpraktikerrechts ein – gemeinsam mit dem Rechtsgutachten von 2021. Eine vertiefte Prüfung mit Fokus auf Versorgungslandschaft und Patientensicherheit ist angekündigt.
Fachliche Quellen
Campe, L. & Anter, A. (2024): Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen, Los 1. Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit. in vivo GmbH. Stand: Oktober 2024.
Stock, C. (2021): Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht. Bundesministerium für Gesundheit.
Heudorf, U., Carstens, A. & Exner, M. (2010): Heilpraktiker und öffentliches Gesundheitswesen. Bundesgesundheitsblatt, 53(2), 245–257.